Steuerbefreiung

Aufgrund ihrer gemeinnützigen Tätigkeit wurde die KHVS mit Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich vom 10. Juni 2015 von der Steuer befreit. Spender können damit ihre freiwilligen Zuwendungen an die KHVS in der Steuererklärung zum Abzug bringen. Künftig wird die KHVS Spendenbescheinigungen ausstellen.

Geben Sie daher bitte bei Ihren Überweisungen immer auch ihre E-Mailadresse an. Dies mindert unseren administrativen Aufwand und spart Druck- und Portokosten. Haben Sie herzlichen Dank!